Energieverbrauchsausweis – einfach & schnell beantragen
Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig aus, damit wir Ihren Energieausweis korrekt und zügig erstellen können.
Beachten Sie dabei folgende Hinweise:
- Alle Pflichtfelder sind entsprechend gekennzeichnet.
- Geben Sie Ihre Angaben sorgfältig und vollständig an – sie bilden die Grundlage für die Ausstellung des Energieausweises.
- Nach dem Absenden prüfen wir Ihre Daten und melden uns bei Rückfragen oder fehlenden Informationen zeitnah bei Ihnen.
Die Erstellung eines rechtsgültigen Energieverbrauchsausweises bieten wir zum Festpreis von 109,95 € zzgl. der am Tag der Ausstellung geltenden Umsatzsteuer an. Darin enthalten sind:
- Auswertung der von Ihnen bereitgestellten Verbrauchsdaten
- Erstellung des Energieausweises gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
- Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre
- Angabe der Energieeffizienzklasse und des eingesetzten Energieträgers
- Rechtlich anerkannte Gültigkeit von 10 Jahren
Sie erhalten den Energieausweis standardmäßig als PDF-Datei per E-Mail oder wahlweise als zusätzlich gedruckten Postversand für 4,95 € zzgl. USt. Diese Option können Sie beim Ausfüllen des Formulars einfach durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes auswählen.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Bitte prüfen Sie vor dem Absenden Ihrer Anfrage, ob Ihr Gebäude die Voraussetzungen für einen Verbrauchsausweis erfüllt.
Sollte das nicht der Fall sein, benötigen Sie einen Bedarfsausweis.In diesem Fall kontaktieren Sie uns gerne über unser Webformular zur Anfrage eines persönlichen Beratungstermins, damit wir gemeinsam die passende Lösung für Ihr Gebäude finden.
Wichtige Hinweise zur Art des Energieausweises
Für Wohngebäude gelten folgende gesetzliche Regelungen:
- Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die nach der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, haben Wahlfreiheit: Es kann ein Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis erstellt werden.
- Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten besteht ebenfalls Wahlfreiheit, unabhängig vom Baujahr.
- Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet wurden, benötigen zwingend einen Bedarfsausweis, außer sie wurden bereits beim Bau oder durch Sanierung auf den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht – dann besteht ebenfalls Wahlfreiheit.
- Denkmalgeschützte Gebäude sind bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von der Ausweispflicht befreit. Wird jedoch eine energetische Berechnung erforderlich (z. B. wegen baulicher Änderungen), ist auch hier ein Ausweis notwendig.
- Kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche benötigen keinen Energieausweis.
- Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Umbauten oder energetischen Sanierungen kann ein neuer Ausweis erforderlich werden – der alte verliert in diesem Fall seine Gültigkeit.